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Sittenwidrige Anstiftung zum Lohndumping durch die Verantwortlichen der Bundesanstalt für Arbeit?


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von Hans-Dieter Wege

Nachfolgendes versteht man unter Sittenwidrigkeit:

Sittenwidrigkeit

Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (Verstoß gegen die guten Sitten). Unter den guten Sitten ist eine in der Gesellschaft vorherrschende Rechts- und Sozialmoral zu verstehen. Die Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts kann sich aus dem Inhalt (z. B. Verstoß gegen die Menschenwürde oder die Familienordnung) oder aus dem Gesamtcharakter ergeben:
Hier kann man Alles dazu lesen:
http://www.rechtslexikon-online.de/Sittenwidrigkeit.html

Die Verantwortlichen der Bundesanstalt für Arbeit haben aber anscheinend so ihre eigenen Wertungen für den Begriff der Sittenwidrigkeit, so konnte man am 01.03. 2010 hierzu lesen:

Neue Prüfgrenze bei Lohnwucher

Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei „deutlich unter 3 Euro die Stunde“ - Massive Kritik von Gewerkschaften:(Mainz) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“ Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.

http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/nid=1197424/did=6067384/1pacxu1/index.html

Nimmt man hierzu jetzt die Äußerungen von BA-Vorstand Heinrich Alt als Maß, so könnte es ja sogar sein, wenn nach Ansicht der Verantwortlichen die Sittenwidrigkeit erst bei deutlich unter 3 Euro liegen könnte, dass ein sittenwidriger Stundenlohn erst bei einer Höhe von 2,01 Euro beginnt.

Meiner Meinung nach scheint es sich bei dieser Anweisung/Richtlinie der BA an ihre Agenturen um eine unzulässige und abstrakte Vorgabe zu handeln, die in meinen Augen auch den Tatbestand zur Anstiftung von Straftaten erfüllt. Würde man z.B. von der Zahlung eines Stundenlohnes von 2,01 Euro ausgehen, so könnten Unternehmer die so genannten 400 Euro-JobberInnen in diesem Moment fast 200 Stunden im Monat beschäftigen.

Da alle diese Personen, zumindest wenn sie alleinstehend wären, in diesem Moment auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen wären, würden die Beiträge der Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung, aber auch alle gezahlten Steuern in einer unzulässigen und ich meine auch strafbaren Art und Weise ausschließlich zum Vorteil von Unternehmern herangezogen werden. Und auch die zu zahlenden Leistungen für Kranken-,Pflege-, und Rentenversicherungsbeiträge für diese VollzeitarbeitnehmerInnen würden alle zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

In der Oldenburger Bürgerzeitung konnte man zu diesem Thema heute den einkopierten Kommentar lesen, den ich hier teilweise wieder geben möchte:

„Ein schönes Beispiel ist Schweden: Wer nicht annähernd den “Durchschnittslohn”, ähnlich ermittelt wie hierzulande die “Vergleichsmiete”, zahlt oder zahlen kann, dem wird als nicht wettbewerbsfähig schlicht staatlicherseits der Laden geschlossen.
So etwas wie zu Recht getrickste Reallöhne in deutschen Hotels von -1,25- pro Stunde für Putzkräfte gäbe es dort nicht - schon gar nicht in Nobelhotels wie dem Atlantic. So einfach kann das sein…“


www.buerger-zeitung.de/2010/02/17/graf-fordert-ruecktritt-von-vizekanzler-guido-westerwelle

Das finde ich vollkommen richtig, was die Schweden da vorgeben und vor leben. Das ist auch genau meine Meinung, wer seine Mitarbeiter nicht vernünftig bezahlen kann, der muss seine Arbeit dann eben selbst erledigen. Das Recht auf Faulheit mancher Unternehmer wäre damit dann erledigt.

Ich erwarte zu diesen Richtlinien oder Anweisungen der BA eine Strafanzeige wegen sittenwidriger Beihilfe zum Lohndumping gegen die Verantwortlichen. Mal abwarten, ob sich zumindest irgendein Politiker traut so eine notwendige Anzeige vor zu nehmen.
Eine solche Strafanzeige ist in meinen Augen allerhöchste Eisenbahn!

Die betroffenen ArbeitnehmerInnen und Erwerblosen sowie ihre UnterstützerInnen sollten sich daher am 20.3. 2010 auch auf den Weg nach Essen machen, Widerstand gegen diese asozialen Gesetze, Richtlinien und Anweisungen ist dringender notwendig als je zuvor.

Es scheint schon lange nicht mehr nur um Hartz IV zu gehen!

Also, auf nach Essen, am 20.03. 2010!
"Zwingen wir die Profiteure zur Kasse!"
Wir zahlen nicht für eure Krise!


Hans-Dieter Wege, Oldenburg

 

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